Inkontinenzhilfsmittel
Was zahlt die Krankenkasse?
Eine Harninkontinenz kann sich erheblich auf das Leben der Betroffenen auswirken. Für viele ist das Thema Inkontinenz ein Tabuthema und ein Schritt in die Isolation. Doch mit geeigneten Inkontinenzhilfsmitteln können sich Betroffene weiterhin die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern.
Die Versorgung mit medizinischen Inkontinenzmitteln fällt in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie unter Inkontinenz leiden, empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich von Ihrem behandelnden Arzt beraten zu lassen, ob und welche Inkontinenzprodukte für Sie infrage kommen.
Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Hilfsmittelrezept aus, das
- die Diagnose,
- die genaue Bezeichnung des verordneten Artikels,
- die Menge sowie
- den Versorgungszeitraum
enthalten sollte.
Als Vertragspartner Ihrer Krankenkasse stehen wir Ihnen als Hersteller mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Inkontinenzversorgung zur Seite.
Unsere Produkte stellen wir Ihnen in der Regel aufzahlungsfrei zur Verfügung.
Bedingungen für die Übernahme von Hilfsmittelkosten
Die für die ableitende Inkontinenzversorgung benötigten Medizinprodukte sind Hilfsmittel gemäß SGB V. Damit sind sie über die Krankenkasse abrechnungsfähig. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für ableitende Inkontinenzhilfsmittel (z. B. Katheter, Kondomurinale, Urinbeutel) übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihre Inkontinenz-Erkrankung wurde durch Ihren behandelnden Arzt diagnostiziert und er hat Ihnen entsprechende Hilfsmittel verordnet bzw. rezeptiert.
- Das gewählte Hilfsmittel muss zu den sogenannten Hilfsmitteln gehören, das heißt im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein.
- Das Inkontinenzhilfsmittel muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
- schweren Funktionsschäden oder Folgeschäden vorbeugen
- wichtig sein für die Behandlung einer Erkrankung
- Teilweise wird vor Bereitstellung der Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung gefordert.
Mit UROMED als führendem Anbieter haben Sie einen Partner, der Sie sicher und zuverlässig mit den erforderlichen Hilfsmitteln versorgt!
Was müssen Sie dazu bezahlen?
Wie in anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung, müssen Sie auch bei Inkontinenzhilfsmitteln eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel beträgt zehn Prozent des Produktpreises, höchstens jedoch zehn Euro pro Monat. Außerdem darf die Zuzahlung nicht über die Kosten für das Hilfsmittel steigen. Die Zuzahlungspflicht gilt nicht für Personen, die von der Zuzahlung befreit sind.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und erläutern Ihnen die mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbarten Versorgungsinhalte.

