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Was Sie zu Hilfsmitteln und Kosten wissen müssen

Das Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis wird nach § 139 SGB V durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstellt. Es enthält eine Auflistung von Hilfsmitteln, die durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Die Hilfsmittelrichtlinien

Die Hilfsmittel-Richtlinien enthalten allgemeine Verordnungsgrundsätze. Sie werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und dienen der Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der GKV-Versicherten. Die Hilfsmittel-Richtlinien richten sich in erster Linie an die Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen, betreffen aber auch die Leistungserbringer und die Versicherten, da der Versorgungsanspruch verbindlich klargestellt wird.


Die Festbeträge

Die Krankenkassen haben für viele Hilfsmittel Festbeträge bestimmt. Diese legen die Preisobergrenze fest, die eine Krankenkasse für Produkte der jeweiligen Hilfsmittelgruppe bezahlt. Bestehen Patienten auf Versorgungen, die den Festbetrag überschreiten, müssen sie den Mehrbetrag selbst tragen.

Derzeit gibt es für folgende Gruppen Festbeträge:

  • Einlagen
  • Hörhilfen
  • Inkontinenzhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Sehhilfen
  • Stomaartikel

Für Pflegehilfsmittel wurden bis jetzt keine Festbeträge vereinbart.

Die Zuzahlung bei Hilfsmitteln

Für alle Hilfsmittel verlangt der Gesetzgeber eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro – aber nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst – und höchstens 10 Euro. Dabei gilt eine Grenze von zwei Prozent der Brutto-Jahreseinnahmen (ein Prozent bei chronisch Kranken).

Die Begrenzung der Zuzahlung auf 10 Euro gilt auch für den durchschnittlichen Monatsbedarf bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, zum Beispiel Windeln bei Inkontinenz.


Rezeptierung ISK: Was ist zu beachten?

Der Intermittierende Selbstkatheterismus (ISK) ist eine Therapie, die vom Arzt empfohlen und verordnet werden muss. Der Arzt verordnet die auf Anforderungen und manuelle Fähigkeiten abgestimmten Katheter und Hilfsmittel in der richtigen Größe und in ausreichender Menge.

Dem Arzt ist es freigestellt, ob er lediglich die Produktart oder aber ein spezifisches Einzelprodukt gezielt verordnet. Die praktische Einweisung für Patienten, Angehörige oder eine Pflegekraft erteilt ebenfalls der behandelnde Arzt.

Gesondertes Rezept für Hilfsmittel

Katheter sind Hilfsmittel, die generell auf einem gesonderten Rezept verordnet werden müssen. Für die Hilfsmittel-Positionsnummer sind auf dem Rezept besondere Spalten vorgesehen. Wenn die Artikelnummer bekannt ist, kann Ihr Arzt diese auf dem Rezept angeben.

Die Größe der Katheter mit Durchmesser in Charriere (Ch) und Länge sollte am besten auch vermerkt sein, ebenso die Art der Ausführung (Nelaton- oder Tiemann-Spitze). Außerdem muss die Stückzahl bzw. der Verbrauch z.B. pro Monat angegeben sein. Wenn die Katheterisierung in kürzeren Abständen erfolgen soll, ist eine individuelle Begründung erforderlich.

Wichtig ist, dass auch die Diagnose vermerkt ist.